Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und frei von Mängeln ist.
Treten trotzdem Reisemängel auf mindern sie den Nutzen einer Reise oder heben ihn auf. Grundsätzlich berechtigt das Reiserecht den Kunden einer Pauschalreise dazu, bei Mängeln den Reisepreis zu mindern.
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