Ab dem kommenden Jahr sollen Fernbusse der Bahn Konkurrenz machen. Durch die 2013 in Kraft tretende Fernbusrichtlinie soll für niedrigere Preise und mehr Wettbewerb im Fernverkehr gesorgt werden.
Welche Ersatzansprüche stehen dem Verbraucher zu, wenn sein schon bezahltes Hotel plötzlich überbucht ist und er in eine Ersatzunterkunft ausweichen soll?
Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. Januar 2005 (Aktenzeichen: XZR 118/03).
Was tun, wenn der Reiseveranstalter plötzlich insolvent wird?
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit Ihres Reiseveranstalters, enthält das Reiserecht Regelungen für den Verbraucher und gewährt diesem Schutz vor der Insolvenz seines Reiseveranstalters.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und frei von Mängeln ist.
Treten trotzdem Reisemängel auf mindern sie den Nutzen einer Reise oder heben ihn auf. Grundsätzlich berechtigt das Reiserecht den Kunden einer Pauschalreise dazu, bei Mängeln den Reisepreis zu mindern.
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