Blockheizkraftwerk
Blockheizkraftwerk
Rechtsinfo zum Immobilienrecht:
Blockheizkraftwerk
Ein Blockheizkraftwerk ist eine modular aufgebaute Anlage zur Gewinnung elektrischer Energie und Wärme.
Es wird vorzugsweise am Ort des Wärmeverbrauchs betrieben, kann aber auch Nutzwärme in ein Wärmenetz einspeisen. Dafür nutzt ein Blockheizkraftwerk das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Als Antrieb für den Stromerzeuger können zum Beispiel Verbrennungsmotoren verwendet werden. Das Blockheizkraftwerk weist einen höheren gesamten Nutzungsgrad gegenüber der herkömmlichen Kombination von lokaler Heizung und zentralem Kraftwerk aus, da die Abwärme der Stromerzeugung direkt am Ort der Entstehung genutzt wird. Im Idealfall ist der Netzbezug abgedeckt, so dass eine Überproduktion an Strom ins Stromnetz eingespeist werden kann. Die Wärme dient dann zu Heizzwecken und für die Warmwasserbereitung konkret in dem Objekt.
Seit Januar 2009 werden Blockheizkraftwerke auch durch das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Dabei sind die Netzbetreiber verpflichtet, das Blockheizkraftwerk an ihre Stromnetze anzuschließen und den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zu vergüten. Im besonderen Maße werden in der am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) die Bestrebungen des Gesetzgebers deutlich, die Beiträge zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und der damit verbundenen Nutzwärme beziehungsweise Nutzkälte zu optimieren. Es besteht nunmehr eine deutliche Verbesserung der Förderkonditionen für den Neubau von Wärmenetzen. Auch Zuschüsse für KWK-Anlagen sind nach dem vom Bundesumweltministerium herausgegebenen Förderprogramm „Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20kWel“ möglich.
Das Blockheizkraftwerk kann regelmäßig in jedem vorhandenen Keller eingebaut werden.
Damit stellt es im Rahmen der Erneuerung der vorhandenen Heizungsanlage eine echte Alternative auch zu den gängigen Einspar- und Modernisierungsmaßnahmen dar. Denn auch bei höheren Investitionskosten, die durch Zuschüsse und Förderungen verringert werden können, kommt es in den Folgejahren zu sehr geringen, laufenden Energiekosten.
Ein Blockheizkraftwerk dürfte für die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht nur einen energetischen Einsparnutzen haben, sondern darüber hinausgehend auch Einkünfte aus der Einspeisung von Strom mit der Folge einer Kostenreduzierung ermöglichen. Für viele Wohnungseigentümergemeinschaften stellt sich aktuell die Frage, ob und inwieweit in Zukunft energetische Änderungen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden können. Welche Abstimmungsverfahren und Stimmenmehrheiten sind notwendig beziehungsweise ausreichend? Aufgrund der gesetzlichen Verschärfungen für energetische Maßnahmen aber auch aufgrund der Kostensteigerungen für Energie besteht in diesem Bereich großer Handlungsbedarf. Dabei kommt es im Rahmen der Beratungspraxis vermehrt zu Anfragen, welche Änderungen im Rahmen der Strom- und Wärmeversorgung durchgeführt werden können. Wie kann die Wohnungseigentümergemeinschaft über die Installation eines Blockheizkraftwerks beschließen? Dabei ist zunächst zu klären, um was für eine Maßnahme es sich beim Einbau eines Blockheizkraftwerks handelt.
Stand: 08.01.2013