Vermögensverwalter II
Rechtsinfo zum Bankrecht:
Vermögensverwalter II
Worauf müssen Kunden achten, wenn sie einen Vermögensverwalter auswählen?
Vermögensverwaltung gilt zwar als die Königsklasse der Finanzdienstleistungen, jedoch gibt es anders als für den Beruf des Bankkaufmannes für dieses Tätigkeitsfeld kein normiertes, einheitliches Berufsbild. So stellt sich schon zu Anfang die Frage, was der Kunde beachten sollte, wenn er einen Vermögensverwalter sucht?
Zu den wichtigsten Kriterien zählt unweigerlich die Vertrauenswürdigkeit des Vermögensverwalters. Das Vertrauen wird wiederum regelmäßig durch die Fachkompetenz und den in der Vergangenheit erzielten Erfolg erworben. Problematisch erweisen sich dabei unseriöse Angebote, die vom grauen Kapitalanlagemarkt ausgehen und ebenfalls oft von Verwaltern ihrer Klientel offeriert werden. Sie zerstören nachhaltig das Vertrauen der Kunden, wenngleich seriöse Anlagemöglichkeiten des grauen Kapitalmarktes durchaus gewinnbringend in die Vermögensstruktur integriert werden können. Erfolgreiche Angebote dieses Marktsegments können auf Basis genauer Analyse steuerlicher Gegebenheiten für vermögende Anleger eine reizvolle Geldanlage sein.
Die Ausgangslage: Individualität statt vorgefertigter Konzepte
Wichtig bei der Auswahl eines geeigneten Vermögensverwalters ist, dass der Vermögensverwaltungsvertrag von Individualität geprägt ist. Idealerweise sollte der Vertrag im Detail verhandelt werden und nicht allein auf vorgefertigten Konzepten beruhen. Bei letzteren besteht leider immer das Risiko, dass der Anleger auch nur Vermögensverwaltung „von der Stange“ erhält. Wer sich als Interessent unsicher fühlt, kann vor Vertragsunterzeichnung durchaus den Weg des Vergleichs verschiedener Angebote wählen. Auch ein Gang zum versierten Fachmann oder Fachanwalt, dem aus seiner Erfahrung heraus bereits die Usancen am Markt und die Vertragsmodalitäten bekannt sind, ist sinnvoll.
Zentrale Voraussetzung ist eine ausführliche Beratung mit dem Kunden über seine Anlageziele vor dem Abschluss einer Vereinbarung. Sie legt das Fundament für die ordnungsgemäße Verwaltung. Werden hier von Seiten des Vermögensverwalters Fehler gemacht oder Punkte nicht offen zur Sprache gebracht, kann dies im Einzelfall zum Schadensersatzanspruch des Kunden führen. Aus diesem Grunde ist auch ein Blick in die Haftungsregelung des Verwaltervertrages durchaus zu empfehlen.
Monokultur: Unzulänglichkeiten der Anlageberatung
Anleger, die nicht auf eine professionelle Vermögensverwaltung zurückgreifen können, stehen häufig vor dem gleichen Problem: der Monokultur bei Vermögensanlagevorschlägen. Im Rahmen normaler Anlageberatung erhält der Anleger meistens nur Produkte mehr oder weniger „von der Stange“, zum Beispiel bestimmte Investmentfonds oder Zertifikate, die auf einer Empfehlungsliste stehen.
Dabei muss es sich jedoch keineswegs um geeignete Produkte oder Produktgeber handeln. Oft können zum Beispiel Produkte kleinerer Kapitalanlagegesellschaften attraktiver sein - der Kunde bekommt sie allerdings im Rahmen einer normalen Anlageberatung nicht vorgeschlagen. Er müsste sich vielmehr selbst informieren und bestimmte Produkte heraussuchen. Auch die richtige Struktur des Gesamtvermögens wird im Rahmen der reinen Anlageberatung häufig nicht ausreichend beachtet, von der steuerlich optimalen Gesamtgestaltung einer Vermögensanlage ganz zu schweigen.
Stand: 09.08.2012